Die Meinung am Freitag, 03.07.2015, von Jasper Meya

Ich meine, dass das Urteil vom EuGh keine politische Entscheidung zur Weservertiefung ersetzt.

03.07.15 –

Ich meine, dass das Urteil vom EuGh keine politische Entscheidung zur Weservertiefung ersetzt.

Wie seit letztem Herbst erwartet worden war, hat der EuGh diesen Mittwoch die Wasserrahmenrichtlinie gestärkt, aber gleichzeitig auch erklärt, unter welchen Bedingungen die Wasserqualität in Europa aufgrund menschlicher Eingriffe abnehmen darf. Ein striktes Urteil gegen jede Verschlechterung hätte auch einerseits die Nutzung aller Binnenwasserstraßen in Europa erschwert und andererseits die Abwägung zwischen verschiedenen Zielen der Domäne der Politik entrissen. Letzteres kann auch nicht im Sinne Grüner Politik sein. Insofern ist das EuGh Urteil zu begrüßen, erlaubt uns aber auch kein Wegducken im Sinne eines „wir drücken dem BUND die Daumen!“

Das EuGh Urteil beschreibt notwendige Bedingungen unter denen es Ausnahmen vom Verschlechterungsgebot geben darf, von denen drei besonders erwähnenswert sind: Eine Vertiefung ist demnach in Ordnung, wenn unter anderem (1) alle praktikablen Maßnahmen zur Reduzierung des Einflusses auf die Wasserqualität ergriffen werden, (2) es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt und (3) die gesellschaftlichen Ziele nicht mit anderen Mittel, die eine geringeren Umwelteinfluss haben, erreicht werden können. Im Falle der Unterweservertiefung liegt aus meiner Sicht angesichts des geringen ökonomischen Nutzens kein übergeordnetes öffentliches Interesse vor und angesichts des Jade-Weser-Ports ist die Alternativlosigkeit einer Außenweservertiefung auch fraglich.

Insofern ist die Ablehnung der Unterweservertiefung im Koalitionsvertrag ein Grund zum Feiern! Die Vertiefung der Unterweser wäre auch eine ökonomische Fehlinvestition gewesen. Die Weservertiefung hätte einen überschaubaren Nutzen für einige wenige Betriebe in Brake und Bremen bedeutet, die zudem - so steht es in den ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums - nicht im internationalen Standortwettbewerb stehen, während die Öffentlichkeit den Preis gezahlt hätte. Viel größer als die Kosten für die Bagger wären dabei die Wohlfahrtsverluste durch die mannigfaltigen ökologischen Folgekosten gewesen.

Diese ökologischen Kosten hätten sich zum Teil auch in den öffentlichen Haushalten niedergeschlagen, beispielweise würden technische Kompensationsmaßnahmen für die Landwirtschaft, die angesichts der Versalzung notwendig werden. Der Großteil wäre jedoch diffus und von jedem Bremer bezahlt worden. Unter anderem den Anblick einer technisierten und sterilen Landschaft. Als Folge erhöhter Fließgeschwindigkeiten und eines größeren Tidehubs in der Weser, hätten auch die Nebenflüsse tendenziell weiter befestigt werden müssen und die schönsten Naherholungsgebiete Bremens liefen Gefahr, ihren naturnahen Charakter einzubüßen.

Wir haben nur drei Ästuare in Deutschland. Aus falscher Hafennostalgie diesen einzigartigen Lebensraum in Bremen ohne ökonomischen Nutzen – das Argument der Vertiefungsbefürworter -  weiterzerstören zu wollen, war ein irrlichtes Vorhaben. Es ist ein echter Erfolg, wenn wir den Irrsinn zumindest an der Unterweser nicht weiter vertiefen! Wir sollten als Bremer Grüne aber nicht darauf hoffen, dass die Gerichte auch die Vertiefung der Außenweservertiefung ablehnen sondern uns klar positionieren!

Ich freue mich, weiter an einer malerischen Wümme Rad fahren zu können und drücke angesichts der Zugeständnisse an den Koalitionspartner nun heimlich doch die Daumen für die Klage des BUNDs vor dem Leipziger Verwaltungsgericht.

Kategorie

Naturschutz