Die Meinung am Freitag, 11.4.2014, von Mustafa Öztürk

Ich meine, dass das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte ist!

08.04.14 –

Ich meine, dass das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte ist!

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Das bedeutet eine grundlegende Absage an die Vorratsdatenspeicherung.

Damit ist jetzt möglich, was wir Grüne und viele BürgerrechtlerInnen seit Jahren einfordern: Ein Blick auf die Fakten, die eindeutig zeigen, dass dieser tiefe Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre zu keiner erkennbaren Verbesserung der Strafverfolgung geführt hat. Das Urteil ist eine herbe Niederlage für die Bundesregierung, die EU-Kommission sowie für die Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung!

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren die zentrale Frage der Bürgerrechtspolitik. Sie stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht. Es ist schon ziemlich tragisch, dass im demokratischen Europa solche Gedanken der Massenüberwachung die Bürgerrechte massiv einzuschränken salonfähig wurden. Von Diktaturen und autoritären Regimen ist man so etwas gewohnt, umso kluger ist das Urteil des EuGH, denn es ist im Sinne eines demokratischen Rechtsstaats, aber es ist nur ein Etappensieg im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung! Nun gilt es besonders achtsam nach Berlin zu schauen und mit Nachdruck die Einhaltung von Bürgerrechten einzufordern, die dem 21. Jahrhundert gerecht werden!

Jetzt brauchen wir eine neue Debatte um die Innere Sicherheit, denn wer jetzt immer noch das fordert, was wir von Diktaturen und autoritären Regimen gewohnt sind, der hat das Urteil nicht kapiert! Die Bürgerrechte zählen für ganz Europa! Altbackene sicherheitspolitische Vorstellungen sind mit diesem Urteil leider nicht beendet, daher brauchen wir eine Debatte um Bürgerrechte im 21. Jahrhundert und einen Kulturwandel in den Strafverfolgungsbehörden. Wir wollen nicht in eine Überwachungsgesellschaft die zu Selbstzensur, besonderer Vorsicht und Angst führt! Daher lasst uns dieses Urteil kurz genießen und wachsam nach Berlin schauen!

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