Die Meinung am Freitag, 1.2.2013, von Sülmez Dogan (MdBB und Direktkandidatin zur Bundestagswahl im Wahlkreis 55)

Ich meine, dass Kinder heute zwar schon Rechte haben und auch ein verfassungsrechtlicher Schutz der Kinder besteht, aber eine Ergänzung unseres Grundgesetzes zur Klarstellung der Kinderrechte sinnvoll und angemessen ist.

01.02.13 –

Liebe Freundinnen und Freunde,

ich meine, dass Kinder heute zwar schon Rechte haben und auch ein verfassungsrechtlicher Schutz der Kinder besteht, aber eine Ergänzung unseres Grundgesetzes zur Klarstellung der Kinderrechte sinnvoll und angemessen ist.

Im Grundgesetz sind bereits Kinderrechte verankert, aber nicht ausdrücklich als Kinderrechte, sondern in Form der Menschenrechte, die in Art. 1 GG als Grundlage unserer Verfassung verankert sind. Deshalb führen die Gegner einer Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz immer wieder an, dass dies überflüssig sei, da die Menschenrechte auch für Kinder gelten. Im Grundgesetz werden in Art. 6 GG Kinder explizit erwähnt, sie sind aber lediglich Regelungsgegenstand, also nur als Objekte der Pflege und Erziehung benannt.

Es gibt also keine ausdrückliche Feststellung des Rechts eines jeden Kindes auf Förderung der Entwicklung seiner Persönlichkeit und es fehlt auch eine ausdrückliche Regelung der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Kindern. Insofern greift der Verweis auf Art. 1 Grundgesetz und die Menschenrechte zu kurz.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Rechte von Kindern bereits in vielen Bereichen gestärkt und auch die Stellung und das Bild von Kindern haben sich verändert. So ist zum Glück der Gesetzgeber in den Siebzigerjahren davon abgerückt, eine Ohrfeige als verhältnismäßige Erziehungsmaßnahme anzuerkennen.

Trotz dieses Paradigmenwechsels werden in unserer Gesellschaft aber noch immer die Rechte und Interessen von Kindern nicht ausreichend berücksichtigt.

Wichtig ist, dass in den Köpfen der Menschen und genauso wie in ihren Herzen die Interessen der Kinder ankommen. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird nicht automatisch dazu führen, dass dies erfolgt, aber es ist ein Mittel und ein Signal für die gesamte Gesellschaft.

Eine Klarstellung und Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz ist eine richtige Weichenstellung, weil dadurch auch die Belange der Kinder künftig besonders berücksichtigt werden müssen bei staatlichen Entscheidungen.

Ich bin der Meinung, dass auch eine Änderung der Gesellschaft damit einhergehen würde, da das Grundgesetz Grundlage für unser Zusammenleben ist.

In der Vergangenheit hat es zahlreiche Verfassungsänderungen gegeben, die dazu geführt haben, dass sich die Gesellschaft verändert hat.

Es ist wichtig auch Kinder im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern, um auf die praktische Verwirklichung der Kinderrechte in der Gesellschaft hinzuwirken.

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Kategorie

Kinder & Familie