Die Meinung am Freitag, 13.2.2015, von Joachim Lohse

Ich meine, dass Kleingärten Kleingärten bleiben sollten, sie aber schon bunter als bisher sein dürfen!

13.02.15 –

Ich meine, dass Kleingärten Kleingärten bleiben sollten, sie aber schon bunter als bisher sein dürfen!

In Bremen wird intensiv über die Zukunft des Kleingartenwesens diskutiert. Auslöser ist der  verbreitete Wunsch, den Umgang mit den Kaisenhäusern neu zu gestalten, da das bisherige  Vorgehen – nämlich der Abriss von Kaisenhäusern im Falle der unrechtmäßigen Wohnnutzung –nicht mehr vermittelbar ist. Zwar wurde dieses Vorgehen vor zwölf Jahren in einem breiten Einigungsprozess als bestmögliche Kompromisslösung vereinbart, mittlerweile aber wird es von vielen Menschen als unverhältnismäßig empfunden. Die dazugehörige Dienstanweisung ist nicht mehr zeitgemäß. Gegen zu große Gebäude wird deshalb aktuell nicht vorgegangen.

Damit die Bremer Kleingärten erhalten bleiben, und damit wir auch in Zukunft die Entstehung von Schwarzbauten in Bremen unterbinden können, können wir das Wohnen in Kleingärten auch zukünftig nicht erlauben. Allerdings soll dies nur noch durch die Androhung und ggf. Verhängung von Zwangsgeldern erreicht werden, und nicht mehr wie bisher durch Abriss. D.h. das Haus wird nicht mehr dafür „bestraft", dass es falsch benutzt wurde, sondern es darf auch in Zukunft für kleingärtnerische Nutzungen erhalten bleiben.

Diese Neuregelung wurde in der Koalition gemeinsam erarbeitet und dafür haben wir von sehr vielen Seiten Zustimmung erhalten, während ausgerechnet der Landesverband der Gartenfreunde Bremen mit heftiger Ablehnung reagiert: Dessen Vorstand hat dies sogar zum Anlass genommen, unter dem Motto „Kleingärten müssen Kleingärten bleiben!" zu einer Unterschriftensammlung und einer Postkartenaktion aufzurufen.

Der Vorstand fordert den sofortigen Abbruch leer stehender „Schrottimmobilien" bzw. deren Rückbau auf 24 Quadratmeter. Im Zusammenhang mit diesen Forderungen behauptet er, es drohe eine Erhöhung des Pachtzinses wegen des Wegfalls des Schutzes durch das Kleingartengesetz, die Bauverwaltung halte sich nicht an getroffene Absprachen und die geplante Neuordnung des Kleingartenwesens in Bremen sei unsozial.

Jede einzelne dieser Behauptungen ist falsch!

Die Stadtgemeinde ist zu 95 Prozent Eigentümer der verpachteten Kleingartenflächen in Bremen. Der Rest ist Eigenland oder gehört Privaten. Ich habe nicht die Absicht, die Pachtpreise von Seiten der Stadtgemeinde in Frage zu stellen.

Wir halten uns auch an alle Absprachen: Die Abriss-Kampagne 2014/15 – die nur Häuser betrifft, für die mit dem Eigentümer eine Vereinbarung getroffen wurde – wird zunächst bis 28. Februar 2015 und dann wieder ab Oktober fortgesetzt.

Über mögliche weitere Abrisse soll im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Kleingartenplans 2025 gesprochen werden. Dabei werden allerdings intakte und für eine kleingärtnerische Nutzung geeignete Gebäude vom Abriss ausgenommen.

Durch die Einführung eines neuen Stichtages für die Duldung von übergroßen Gebäuden sind Ungleichbehandlungen nicht völlig zu vermeiden und müssen in gewissem Umfang hingenommen werden. Das war zuletzt beim sogenannten Kudella-Kompromiss vor mehr als zwölf Jahren ebenfalls so. Besonders krasse Fälle können vermieden werden durch Obergrenzen und verbindliche Vorgaben für den Rückbau beim Eigentümerwechsel. Um bis zur Verabschiedung des Kleingartenplans 2025 einen für alle nachvollziehbaren und pragmatischen Umgang mit zu großen Lauben zu gewährleisten ist, arbeiten wir mit Hochdruck an einer Übergangsregelung.

Wir brauchen für die Zukunft ein neues Konzept für die Entwicklung der Bremer Kleingärten. Wir werden daher zügig mit der Erarbeitung eines „Kleingartenplan 2025" beginnen. Dieser Plan soll das Kleingartenwesen in Bremen langfristig stabilisieren und attraktiver machen. Das kann nur gelingen, wenn Kleingärten auch für junge Leute, insbesondere mit Kindern, attraktiv sind. Das klappt nicht, wenn das Kleingartenwesen überreguliert wird. Die Willkommenskultur darf nicht durch die Verbote und Anordnungen im Aushangkasten am Eingang des Vereinsgeländes bestimmt werden.
Ich fordere den Vorstand des Landesverbandes der Gartenfreunde ausdrücklich auf, sich sowohl in die Debatte über eine Übergangsregelung als auch in den Prozess der Entwicklung eines Kleingartenplans 2025 aktiv einzubringen.

Kategorie

Umwelt