Die Meinung am Freitag, 15.11.2013, von Susanne Wendland

Ich meine, dass es richtig ist, dass wir Grüne für Faire Mieten streiten, damit bezahlbares Wohnen (weiterhin) möglich ist. Das Thema steigender Mieten wird zurzeit viel in der Öffentlichkeit diskutiert. Es geht um die Frage nach dem elementaren Grundbedürfnis, ein Dach über dem Kopf zu haben. Es geht aber auch um die Frage nach der freien Wahl des Lebensmittelpunktes. Kann ich da wohnen (bleiben), wo ich leben möchte?

15.11.13 –

Ich meine, dass es richtig ist, dass wir Grüne für Faire Mieten streiten, damit bezahlbares Wohnen (weiterhin) möglich ist. Das Thema steigender Mieten wird zurzeit viel in der Öffentlichkeit diskutiert. Es geht um die Frage nach dem elementaren Grundbedürfnis, ein Dach über dem Kopf zu haben. Es geht aber auch um die Frage nach der freien Wahl des Lebensmittelpunktes. Kann ich da wohnen (bleiben), wo ich leben möchte?

Immer mehr Menschen müssen diese Frage mit „Nein“ beantworten. In begehrten Wohnlagen ziehen die Mieten kräftig an und werden für immer mehr Menschen unerschwinglich. Das freie Spiel der Marktkräfte führt zu Ergebnissen, die wir als Gesellschaft nicht akzeptieren können. Wir brauchen deshalb dringend eine Änderung des Mietrechts, um die Mietpreisspirale zu durchbrechen.

Wir Grüne fordern seit einer langen Zeit die Einführung einer Obergrenze bei der Miete von Wiedervermietungen. Es geht also um Wohnungen, die schon mal vermietet waren und dann wiedervermietet werden sollen. Entscheidend ist das WIEDER! Neue Mietverträge für diese  Wohnungen, die es schon (lange) gibt, stehen bisher unter keiner gesetzlichen Regulierung. Diese Tage wird dieses Instrument vielfach diskutiert. Und es geht ein Aufschrei von Maklern und von Verbänden der Immobilienbesitzer durch den Blätterwald unserer Republik.

Leider wird die Debatte – insbesondere von Gegnerinnen und Gegnern einer Obergrenze – auf die Wirkung im Hier und Jetzt reduziert. Viel wichtiger ist aber die strukturelle Wirkung. Bei der Obergrenze von Wiedervertragsmieten geht es um viel mehr, als nur den Mietpreis der gerade zu vermietenden Wohnung erträglich zu halten.

Ich meine, dass in der derzeitigen Debatte verkürzt dargestellt wird, wie entscheidend die Wirkung der Wiedervermietungsmieten auf das allgemeine Mietniveau ist. Denn der Spielraum für Mieterhöhungen hängt von den sogenannten ortsüblichen Vergleichsmieten ab. Bis die oberste Grenze dieser ortsüblichen Mieten erreicht wird darf ein Vermieter die Mieten innerhalb von 3 Jahren um 20%, und in angespannten Wohnungsmärkten - wie wir sie in der Stadt Bremen haben - um 15% in drei Jahren, anheben.

Und jetzt kommen die Wiedervermietungsmieten ins Spiel. Steigen die Mieten bei Wiedervermietung drastisch an, wie es jetzt vielfach der Fall ist, steigen damit auch die ortsüblichen Mieten an. Dieses wiederum schafft für Vermieter die Möglichkeit, die Mieten im Bestand preislich nachzuziehen. Dieser Mechanismus kann zur Verdrängung Bremerinnen und Bremern mit geringem Einkommen aus ihren Milieus führen.

In Städten mit einem Mietspiegel tritt diese Problem verschärft auf, da entsprechend der bisherigen gesetzlichen Regelung im Mietspiegel nur die Mietverträge der letzten vier Jahre Berücksichtigung finden. Die Wiedervermietungsmieten haben somit einen sehr großen Einfluss auf die Höhe der ortüblichen Vergleichsmieten. Eine extreme Steigerung dieser wirkt dann wie ein Brandbeschleuniger im Mietmarkt.

Deshalb ist es so wichtig, dass die Miete bei einer Wiedervermietung die ortsübliche Miete nicht um 10% übersteigen darf. Liegt bspw. in der Nachbarschaft die ortsübliche Vergleichsmiete bei 7,00 Euro pro Quadratmeter darf bei einer Wiedervermietung der Vermieter max. 7,70 Euro verlangen. So soll der Mietenanstieg abgebremst werden.

Aber auch andere Einwände, die gegen eine Obergrenzen vorgetragen werden, treffen so nicht zu. So wird häufig vorgetragen, dass die Mieten von schon jetzt hochpreisigen Wohnungen sinken würden und dadurch nur allein wohlhabende Mieter, die sich die Miete leisten können, entlastet würden. Wer hier auf eine Mietsenkung hofft, den muss ich leider enttäuschen. Denn die Obergrenze nicht in bestehende Mietverhältnisse ein, sondern bezieht sich nur auf die Wiedervermietung.

Es besteht aber noch mehr Handlungsbedarf im Mietrecht. Der wichtigste ist eine Begrenzung von Mietanpassungen. Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen sollen entsprechend unserer Grünen Forderung nur noch 15% in vier Jahren betragen dürfen, anstatt wie bisher 20% alle drei Jahre.

Es wird deshalb Zeit, schnell eine gesetzliche Regelung zu finden. Aber eine gesetzliche Regelung, die allgemein für den Mietmarkt gilt, und für das gesamte Bundesgebiet. Der Wiederstand der Gegner aus der Bau- und Immobilienbranche ist groß. Wohl auch deswegen geht die zukünftige Große Koalition im Bund jetzt schon den Weg des geringsten Widerstands. Sie will, dass die Länder die Kommunen ermächtigen, Obergrenzen einzuführen. Dafür müssen die ohnehin schon klammen Kommunen viel Geld für Gutachten ausgeben, um angespannte Mietmärkte nachzuweisen. Erlaubt wird das den Kommunen aber nur fünf Jahre lang.

Kategorie

Sozialpolitik