Die Meinung am Freitag, 16.11.2012, von Hermann Kuhn (Landesvorsitzender und MdBB)

Ich meine, dass die Zeit für ein Verbot der NPD reif ist – aber es muss sehr gut vorbereitet und erfolgreich sein!

16.11.12 –

Ich meine, dass die Zeit für ein Verbot der NPD reif ist – aber es muss sehr gut vorbereitet und erfolgreich sein!

Der Brandstifter glaubt, er könne es amtlich kriegen, er sei ein Biedermann: die NPD hat beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, ihr die Verfassungstreue zu bestätigen. Natürlich nicht ernsthaft, weil so etwas gar nicht vorgesehen ist. Aber das Theater zeigt, dass die NPD merkt: es wird ernst. Und dass sie glaubt, noch einmal auf – unseren, nicht ihren! – Rechtsstaat setzen zu können. Welch ein Hohn! Aber das darf uns nicht zu unüberlegtem „Jetzt los“ verleiten; denn auf das Ergebnis kommt es an.

Die Innenminister der Länder wollen im Dezember über einen Verbotsantrag der Länder entscheiden. Bremen sollte in diese Entscheidung mit einer klaren Haltung hineingehen. Es gibt für uns keinen Zweifel an verfassungsfeindlichen Zielen und antidemokratischer Tätigkeit dieser Partei. Die Aufarbeitung der NSU-Verbrechen hat die Fülle von engen Verbindungen dieser terroristischen Gruppen zur NPD und ihrem Umfeld gezeigt. Man bewegt sich in derselben Szene, arbeitet arbeitsteilig, aber mit den gleichen Zielen und auch mit gewaltsamen Mitteln gegen Minderheiten, gegen demokratische Gruppen und Parteien, an der Schaffung so genannter „national-befreiter Zonen“. Ein Verbotsantrag gegen die NPD ist also auf der Tagesordnung.

Der Erfolg aber ist, und das mit guten Gründen, an hohe Voraussetzungen geknüpft. Nur das Bundesverfassungsgericht entscheidet über einen Verbotsantrag, und 2003 ist ein solcher Verbotsantrag in Karlsruhe gescheitert. Das war ein herber Rückschlag für den Kampf gegen den Rechtsextremismus; ein erneutes Scheitern wäre fatal und darf auf keinen Fall geschehen. Wenn die Länder also im Dezember entscheiden, kommt es nicht auf Gesinnung und Meinung an, sondern um Prüfung mit kühlem Kopf.

Die grüne Bürgerschaftsfraktion hat der SPD deshalb einen Antragsentwurf für die Bürgerschaft zugeleitet, in dem ein NPD-Verbot befürwortet, aber an Voraussetzungen geknüpft wird:

– das von Bund und Ländern zusammengetragene Material muss eine Verfassungswidrigkeit der NPD nach den Kriterien des BVerGs und des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für ein Verbot belegen;

– das Beweismaterial darf keine durch V-Leute generierten Belege enthalten;

– das Material muss belegen, dass von der NPD eine konkrete Beeinträchtigung unserer freiheitlichen Grundordnung ausgeht;

– die Abschaltung der V-Leute auf den Führungsebenen muss zweifelsfrei und nachweisbar geschehen sein.

Entscheidend ist für mich: Das Verfahren in Karlsruhe ist für uns kein lästiges Hindernis, sondern Teil eben der Demokratie, die wir ja gegen die NPD verteidigen. Wir nehmen es deshalb ernst. Am Ende zählt weniger die gute Absicht und Gesinnung, sondern der Erfolg!

Hermann Kuhn

 

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Kategorie

Rechtsextremismus