Die Meinung am Freitag, 18.7.2014, von Zahra Mohammadzadeh

Ich meine, dass die Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen die Sprachtests einmal mehr zeigt, dass die Familie den Christdemokraten überhaupt nicht mehr heilig ist, wenn migrationsablehnende Überlegungen dem entgegenstehen.

18.07.14 –

Ich meine, dass die Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen die Sprachtests einmal mehr zeigt, dass die Familie den Christdemokraten überhaupt nicht mehr heilig ist, wenn migrationsablehnende Überlegungen dem entgegenstehen. Dann treten sie den Wert "Familie" mit Füßen. Das Luxemburger Gericht hatte Sprachtests im Falle des Familiennachzugs aus der Türkei als nicht vereinbar mit EU-Recht beschieden. Damit gaben die höchsten europäischen Richter der Klage einer Türkin statt, die ihrem Ehemann nach Deutschland folgen wollte und den Test nicht bestanden hatte.

Selbst die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung reagierte spontan erfreut auf das Urteil des Gerichtshofs. Deutschkenntnisse könnten doch ebenso gut in den 2005 eingeführten Integrationskursen vermittelt werden. Von der Meinung der eigenen Integrationsbeauftragten unbeirrt, will die Bundesregierung dem EuGH-Urteil zum Trotz bei nachziehenden Migrantinnen und Migranten aus der Türkei an den Sprachtests festhalten. Die Überprüfung der Sprachkenntnisse sei unverzichtbar, verkündete ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Dass die Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Urteil ebenfalls beklagen, wundert nicht. Aus CDU Kreisen ist zur Unterstützung der regierungsseitig verteidigten Sprachhürde gegen die Einwanderung aus der Türkei zu hören, sie sei ein Mittel zur Verhinderung von Zwangsheiraten. Das war auch das Argument, mit dem zur Zeit der großen Koalition 2007 die Sprachtests eingeführt wurden. Es handelt sich dabei um eine merkwürdige Behauptung, die durch keinen einzigen Fall belegt ist. Die Sprachtests sind so schwer, dass z.B. 2013 ein Drittel aller Teilnehmer des Deutschkurses A1 „Start Deutsch“ im Ausland durchfielen. Angesichts des Luxemburger Urteils darf der Nachweis von Deutschkenntnissen schon im Ausland nun endgültig als diskreditiert bezeichnet werden.

Man kann nur die berechtigte Forderung von MigrantInnenorganisationen wie der Türkischen Gemeinde in Deutschland nach Abschaffung der Sprachtests vor Zuzug unterstützen. Auch der Verband der binationalen Familien und Partnerschaften berichtet regelmäßig über ähnliche Fälle nicht nur in der Türkei. Deshalb: ersatzlose Streichung der Deutschprüfungen im Ausland, und zwar bei Migrantinnen und Migranten aus allen Herkunftsländern. Stattdessen ist der Ausbau der Integrationskurse nötiger denn je, insbesondere die Finanzierung der Kinderbetreuung gerade für die EhepartnerInnen. In Bremen benötigen etwa 120 Kinder Betreuung, damit ihre Mütter (Eltern) einen solchen Kurs besuchen können. Gelingende Integrationspolitik heißt auch, dass die Familien hier im Stadtteil Sprachkurse besuchen können und dass ihre Ehe und Familie geschützt wird.