Die Meinung am Freitag von Joachim Larisch

Ich meine, dass der Sonderbericht des Rechnungshofs erschütternd deutlich die Steuerungsdefizite des Senats aufzeigt.

21.02.14 –

Ich meine, dass der Sonderbericht des Rechnungshofs über die Risiken für die Freie Hansestadt Bremen – Stadt -infolge der finanziellen Situation der Gesundheit Nord gGmbH vom 27.1.2014 erschütternd deutlich die Steuerungsdefizite des Senats aufzeigt.

Seit 2010 sind die Betriebserträge ständig gestiegen, aber die im Vergleich zu anderen Krankenhäusern höheren Personal- und Sachkosten haben das Jahresergebnis seither deutlich verschlechtert und zu einem Verlust 2012 von knapp 31 Mio. Euro geführt. Der von der Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) als Dachgesellschaft der vier öffentlichen Krankenhäuser der Stadt Bremen vorgelegte Sanierungsplan bis 2017 erfordert nach Einschätzung der GeNo Investitionen von 316 Mio. Euro. Selbst wenn die laut Rechnungshof optimistischen Einschätzungen der Gesellschaft eintreten, sind ab 2018 jährliche Verluste von mehr als 20 Mio. Euro zu erwarten. Zudem weist der Rechnungshof darauf hin, dass nicht einmal ein Drittel der geforderten 316 Mio. Euro Investitionen in der Finanzplanung abgesichert sind, die Belastungen für die Stadtgemeinde 2013 bis 2017 etwa 151 Mio. Euro betragen und sich bis 2033 auf ca. 660 Mio. Euro belaufen.

Krankenhäuser sind personalintensive Einrichtungen. Das ist bundesweit so. Bei der GeNo wurden aber 2011 pro Vollzeitkraft fast 4.800 Euro mehr aufgewandt als im Bundesdurchschnitt, obwohl bei diesem Vergleich durch den Rechnungshof nur öffentliche und freigemeinnützige Krankenhäuser einbezogen wurden. Der Kostennachteil für die GeNo 2011 beträgt danach fast 24,2 Mio. Euro (Rechnungshof, a.a.O., S. 15). Davon entfallen 15,6 Mio. Euro auf den patientennahen Bereich und fünf Mio. Euro auf die Verwaltung. Sollte eine Angleichung an den Bundesdurchschnitt nur über den Personalabbau erreicht werden, so wäre nach Angaben des Rechnungshofs eine Reduzierung um 324 bis 370 Vollzeitstellen erforderlich (ebenda, S. 22). Die GeNo will bis 2017 insgesamt durch Altersabgänge im patientennahen Bereich 313 Vollzeitstellen reduzieren, obwohl dies dort laut Rechnungshof kaum noch vertretbar ist. Es wird, so der Rechnungshof, der GeNo nicht möglich sein, die Kostenreduzierung durch Altersabgänge zu erreichen, und auch die Abfindungen zur Auflösung von Arbeitsverhältnissen haben bisher das Problem nicht gelöst, obwohl die GeNo die Regelungen sehr großzügig angewandt hat. Neben den überdurchschnittlichen Personalkosten hat die GeNo auch bei den medizinischen Sachkosten gegenüber dem Bundesdurchschnitt 2011 einen Kostennachteil von etwa 17 Mio. Euro (ebenda, S. 24).

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadtgemeinde Bremen als Gesellschafterin nach Angaben des Rechnungshofs offenbar überhöhte, nicht tarifgerechte Eingruppierungen, übertarifliche Leistungen und Zulagen bei dem Personal duldet und durch das Gesundheitsressort verlauten lässt, Anpassungen seien wegen der Besitzstandswahrung nur bei neu Eingestellten möglich (ebenda, S. 36). Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass die Stadtgemeinde als Eigentümerin einen Mehraufwand von 20 Prozent gegenüber dem Bundesdurchschnitt bei den medizinischen Sachkosten duldet. Krankenhäuser werden bundesweit ganz überwiegend durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert, und es muss erwartet werden, dass sie mindestens kostendeckend geführt werden. Das seit 2010 offenkundige finanzielle Desaster der GeNo hat auch nichts mit einer zu geringen Investitionsfinanzierung des Landes zu tun, sondern zeigt deutliche Zeichen von wirtschaftlich unverantwortlichem Handeln, um es milde auszudrücken. Es ist dringend an der Zeit, der Geschäftsführung und der Personalvertretung deutlich zu machen, dass schnelle und erhebliche Veränderungen notwendig sind. Unter den Bedingungen der Haushaltsnotlage und angesichts der dringenden Finanzbedarfe in anderen Bereichen, die nicht über die Sozialversicherung finanziert werden können, erscheinen Forderungen nach dauerhafter Defizitfinanzierung der kommunalen Krankenhäuser als Zumutung. Bundesweit und auch in Bremen werden wesentliche Bereiche der stationären medizinischen Versorgung auch außerhalb kommunaler Trägerschaft gewährleistet. Wenn der hiesige kommunale Träger eine verantwortungsvolle Wirtschaftsführung nicht durchsetzen kann oder will, muss eben über Alternativen diskutiert werden. Oder gilt das Motto „Bremen ist erneuerbar“ gerade nicht für einen Kernbereich der bremischen Gesundheitswirtschaft?

Kategorie

Steuerpolitik