Die Meinung am Freitag, 6.6.2014, von Sülmez Dogan

Ich meine, dass die geplante Änderung des Privatschulgesetzes ein Weg in die richtige Richtung und für mehr Gerechtigkeit ist!

06.06.14 –

Ich meine, dass die geplante Änderung des Privatschulgesetzes ein Weg in die richtige Richtung und für mehr Gerechtigkeit ist!

Die nun geplanten Änderungen des Privatschulgesetzes sind aus meiner Sicht nötig, weil hier die im Schulgesetz 2009 vorgenommenen Veränderungen auch bei den Privatschulen angepasst werden. Privatschulen bereichern die Schullandschaft durch ihre besonderen Profile und Schwerpunkte. Das finden wir Grünen gut und wichtig. Es ist aus meiner Sicht gut, wenn diese Schulen zwar in der äußeren Struktur und in ihren Zielen denen der öffentlichen Schulen entsprechen müssen, wichtig ist aber auch, dass sie eigene Wege bei ihren Bildungs- und Erziehungsinhalten gehen können. Dadurch wird die Bildungslandschaft bunter. Ich begrüße es auch, dass nun die Privatschulen wie die öffentlichen Schulen verbindlich den Auftrag bekommen, sich zu inklusive Schulen zu entwickeln und somit SchülerInnen aufgrund ihrer Behinderung nicht mehr ausschließen dürfen. Dies ist ja nicht zuletzt aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention Auftrag für alle Schulen. Die öffentlichen Schulen setzend dies ja bereits seit Jahren um.

Kontrovers wurden die geplanten Veränderungen bei den Kriterien für die Berechnung der Zuschüsse pro SchülerIn im Land Bremen diskutiert. Dies ist auf den ersten Blick verständlich, da es hierbei um eine Senkung des Zuschussvolumens um ca. 2% geht. Was man dabei aber berücksichtigen muss, ist, dass es sich hierbei um eine Anpassung ihrer Schulstruktur an das öffentliche Schulsystem bedeutet und dass es hierfür eine längere Übergangsfrist für die Privatschulen gibt. Die Zuschüsse für PrivatschülerInnen sollen zukünftig an die Personalausgaben der öffentlichen Schulen angelehnt werden. Mir war es wichtig, dass es im Bereich der Grundschulen zu keinen Kürzungen kommt. Das heißt, dass hier der Zuschuss auf der bisherigen Höhe bleibt. Das gilt auch für die Oberschulen. Im Bundesländervergleich steht das Land Bremen insgesamt auch nach der Novellierung des Privatschulgesetzes gut da. Wir befinden uns weiterhin in Bezug auf die Zuschüsse an Privatschulen im oberen Mittelfeld. Das gilt es bei der Diskussion um die Bewertung dieses neuen Gesetzes auch zu berücksichtigen. Gerade als Haushaltsnotlageland wollen wir auf der einen Seite gute Arbeit leisten, auf der anderen Seite wird sehr genau geschaut, welche Anstrengungen Bremen unternimmt, seine finanzielle Situation weiter zu verbessern. Hier haben wir in den letzten Jahren aus meiner Sicht gute Arbeit geleistet. Diesen Weg gilt es weiter zu gehen.

Noch ein Wort zum Schluss: Ich finde es nachvollziehbar, dass die VertreterInnen der Privatschulen es besser finden würde, wenn zukünftig nicht mehr von "Privatschulen", sondern von "Schulen in freier Trägerschaft" gesprochen wird. Da spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Das sollten wir politisch diskutieren und diesem Wunsch nachkommen.“

Kategorie

Bildung